- abschlagsfrei
- ạb|schlags|frei, fachsprachlich auch ạb|schlag|frei (ohne Abschlag [gezahlt])
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Regelaltersgrenze — In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist der Anspruch auf die Regelaltersrente dann gegeben, wenn der Rentenversicherte das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat, § 35 SGB VI (Sechstes… … Deutsch Wikipedia
Rentenbeginn — In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist der Anspruch auf die Regelaltersrente dann gegeben, wenn der Rentenversicherte das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat, § 35 SGB VI (Sechstes… … Deutsch Wikipedia
abschlagfrei — ạb|schlag|frei vgl. abschlagsfrei … Die deutsche Rechtschreibung