abschlagsfrei

abschlagsfrei
ạb|schlags|frei, fachsprachlich auch ạb|schlag|frei (ohne Abschlag [gezahlt])

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Regelaltersgrenze — In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist der Anspruch auf die Regelaltersrente dann gegeben, wenn der Rentenversicherte das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat, § 35 SGB VI (Sechstes… …   Deutsch Wikipedia

  • Rentenbeginn — In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist der Anspruch auf die Regelaltersrente dann gegeben, wenn der Rentenversicherte das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat, § 35 SGB VI (Sechstes… …   Deutsch Wikipedia

  • abschlagfrei — ạb|schlag|frei vgl. abschlagsfrei …   Die deutsche Rechtschreibung

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